Psychotherapeutische Leistungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Kranken- versicherung.
Sie können kassenärztlich zugelassene Vertragspsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche ohne Überweisung durch einen Arzt aufsuchen.
Es sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden.
Die psychotherapeutischen Sprechstundengespräche, Akutbehandlungen und probatorischen Sitzungen werden direkt über die Versichertenkarte mit den Krankenkassen
abgerechnet.
Die Kosten psychotherapeutischer Kurz- und Langzeitbehandlung werden nach Bewilligung von den gesetzlichen Krankenkassen in voller Höhe übernommen.
Als Privatpatient sind psychotherapeutische Leistungen vom Umfang der Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenversicherungen abhängig.
Sie können als Selbstzahler individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die Sie mit Ihrem Therapeuten vorab vereinbaren.